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Fortsetzung...Kurzmeldungen Juli-Sendung 2010
Der Berliner Senat setzt sich dafür ein, dass zukünftig auch Menschen gleichen Geschlechts heiraten dürfen. Dazu müssen Bundesgesetze geändert werden. Einen entsprechenden Antrag für den Bundesrat hat der Senat am 15. Juni 2010 auf Vorlage der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Carola Bluhm, beschlossen.
Der Senat ist der Auffassung, dass eine vollkommene Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nur über eine Öffnung der Ehe zu erreichen ist. Das würde die Ehe als Institut weder schädigen noch sonst beeinträchtigen.
Länder wie die Niederlande, Belgien, Kanada, Spanien, Südafrika, Norwegen, Schweden und Portugal haben die Zivilehe für Personen gleichen Geschlechts bereits eingeführt.
Dem Gesetzentwurf zufolge soll das Verfahren für die Änderung von Vornamen "deutlich vereinfacht und nur vom Geschlechtsempfinden des Antragstellers abhängig gemacht" werden.
"Die Transsexualität kann nicht diagnostiziert werden, lediglich der Antragsteller selbst kann letztlich über seine geschlechtliche Identität Auskunft geben", schreiben die Autor_innen des Entwurfs. Danach soll die Vornamensänderung ebenso wie die Personenstandsänderung nur versagt werden können, wenn sie "offenkundig missbräuchlich" sind.
Die Personenstandsänderung soll laut Vorlage nicht mehr von der "operativen Annäherung an das Erscheinungsbild des "anderen" Geschlechts abhängig gemacht" werden. Das Papier verweist darauf, dass die Annahme, ein transsexueller Mensch strebe mit allen Mitteln nach einer Veränderung seiner Geschlechtsmerkmale, nicht der Wirklichkeit entspreche.
Dies zeige der Anteil von 20 bis 30 Prozent der Transsexuellen ohne Geschlechtsangleichung.
04.07.10, Trans*-Ticker, Juli-Sendung 2010, von Kai
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