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...LSVD fordert Diskriminierungsverbot ins Grundgesetz

"Wir wollen eine Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Merkmal "Sexuelle Identität". In einem erweiterten Artikel 3 Absatz 3 GG soll es in Zukunft auch heißen: "Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden." Das fordert der LSVD in seiner Kampagne "Drei+".

"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." Dieses Leitbild sollte endlich auch in unserer Verfassung zum Ausdruck kommen. Diese Forderung unterstützen parteienübergreifend viele Bürgerinnen und Bürger, Prominente aus Politik, Kunst und Kultur sowie Akteurinnen und Akteure der Zivilgesellschaft.

Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz von 2006 verpflichtet der Staat die Bürgerinnen und Bürger in einem gewissen Rahmen, niemanden aufgrund der "Sexuellen Identität" zu diskriminieren. Sich selbst hat er diese Verpflichtung noch nicht auferlegt. Dieser Widerspruch muss beseitigt werden. Der Staat darf sich kein Recht auf Diskriminierung reservieren.

Wer die Kampage unterstützen möchte, kann dies über ein Online-Formular tun. Nähere Informationen dazu findet man unter

 www.artikeldrei.de/aufruf

veröffentlicht am: 22.10.09; Trans*-Ticker, Okt./Nov-Sendung 2009, von Kai

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